| Höhe: | 160 mm |
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| Befestigungsart: | mit Kunststoffbuchse |
| geprüfte Nenngeschwindigkeiten: | 0,40 m/s, 0,63 m/s, 1,00 m/s |
| Außendurchmesser: | 220 mm |
| Baugleich mit Hersteller: | P+S |
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Aufsetzpuffer T10/E9/Typ B, ø 220 x 160 mm, mit Kunststoffbuchse, nach EN 81-1/2, ohne CE-Kennzeichnung
Hinweis:
Dieser Aufsetzpuffer darf in Aufzügen, die innerhalb der EU im Betrieb sind, ausschließlich als Ersatzteil eines Originalsicherheitsbauteils verwendet werden, wenn kein Aufsetzpuffer nach dem aktuellen Stand der Technik eingesetzt werden kann. Es kann keine EU-Konformitätserklärung beigestellt werden. Eine CE-Kennzeichnung ist nicht angebracht.
Häufige Fragen zu diesem Produkt
Ja, nach der aktuell gültigen Aufzugrichtlinie 2014/33/EU und der Prüfgrundlage in der Norm EN 81-20/50 müssen Aufsetzpuffer als Sicherheitsbauteile über eine CE-Kennzeichnung verfügen. Diese bestätigt, dass der Puffer die geltenden sicherheitstechnischen Anforderungen erfüllt und entsprechend baumustergeprüft und zertifiziert wurde. Bei der Auswahl des passenden Aufsetzpuffers unterstützt Sie unser ETN-Team gerne persönlich.