| Höhe: | 200 mm, 210 mm |
|---|---|
| Befestigungsart: | mit ovaler Aluminiumplatte |
| geprüfte Nenngeschwindigkeiten: | 0,40 m/s, 0,63 m/s, 1,00 m/s |
| Außendurchmesser: | 140 mm |
| Baugleich mit Hersteller: | P+S, ThyssenKrupp |
|
|
|
Aufsetzpuffer E6 Typ A, ø 140 x 200 mm, mit ovaler Aluminiumplatte, nach EN 81-1/2, ohne CE-Kennzeichnung
Hinweis:
Dieser Aufsetzpuffer darf in Aufzügen, die innerhalb der EU im Betrieb sind, ausschließlich als Ersatzteil eines Originalsicherheitsbauteils verwendet werden, wenn kein Aufsetzpuffer nach dem aktuellen Stand der Technik eingesetzt werden kann. Es kann keine EU-Konformitätserklärung beigestellt werden. Eine CE-Kennzeichnung ist nicht angebracht.
Häufige Fragen zu diesem Produkt
Ja, nach der aktuell gültigen Aufzugrichtlinie 2014/33/EU und der Prüfgrundlage in der Norm EN 81-20/50 müssen Aufsetzpuffer als Sicherheitsbauteile über eine CE-Kennzeichnung verfügen. Diese bestätigt, dass der Puffer die geltenden sicherheitstechnischen Anforderungen erfüllt und entsprechend baumustergeprüft und zertifiziert wurde. Bei der Auswahl des passenden Aufsetzpuffers unterstützt Sie unser ETN-Team gerne persönlich.